Ob Früherkennung und Vorsorgeuntersuchung, Wechseljahresbeschwerden, Nachsorge bei Krebserkrankung , oder gynäkologische Beschwerden , stehen wir Ihnen mit langjähriger Ultraschall-Erfahrung und -Spezialisierung, sowie mit neuester Ultraschalltechnologie zur Verfügung. Für Frauen mit Brustbeschwerden nehmen wir uns ebenfalls immer Zeit. Wir wissen um die Ängste und Sorgen, die eine neu aufgetretene Brustveränderung auslösen kann. Daher bieten wir Ihnen stets einen zeitnahen Untersuchungstermin an
Folgende Leistungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen für die
Früherkennung und Vorsorge festgelegt worden:
Jährlich:
Alle 3 Jahre:
Die gesetzliche Grundlage für die kassenärztliche Versorgung der Patienten finden Sie im Sozialgesetzbuch V. Dort heißt es im § 12:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
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