Ultraschall in der Schwangerschaft

Babyfernsehen und Strahlenschutzverordnung

Die Neufassung der Strahlenschutzverordnung, tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Der Begriff "Strahlen" ist im Rahmen einer Ultraschalluntersuchung , hierzu zählt auch die 3D/4D Ultraschalluntersuchung, allerdings irreführend, denn die Ausbreitung von Schallwellen wird nicht als "Strahlung" bezeichnet.


Die Anwendung aller Ultraschalluntersuchungen nach Mutterschaftsrichtlinien und alle Feindiagnostischen Ultraschalluntersuchungen sind ärztliche Untersuchungen und unterliegen nicht der Strahlenschutzverordnung. Auch der Wunschultraschall aufgrund der Besorgnis der Eltern um ihr ungeborenes Kind zählt zu diesen Untersuchungen. In diesem Kontext dürfen auch Bilder und Filme (3D/4D) erstellt werden.


Warum ist Ultraschalluntersuchungen mit dem alleinigen Zweck der Erstellung von Erinnerungsfilmen und – bildern sind nicht erlaubt?

Die in §10SSV geäusserten Bedenken hinsichtlich der Gefährdung des Feten durch Ultraschall sind in der Form nicht haltbar, da es sich fachlich betrachtet sowohl beim „Baby-Fernsehen“ als auch beim Ultraschall zur Mutterschaftsvorsorge um das gleiche Ultraschallgerät handelt und die Anwendung hierfür ausdrücklich vom Verbot ausgenommen wurde. Der gesetzliche Ansatz eines Verbotes müsste ein anderer sein.

Die einzige Gefahr, die bestehen könnte, beruht darin, dass nichtärztliches Personal kommerzielles Babyfernsehen durchführt und hierbei tatsächlich bestehende Probleme des Feten nicht erkennt.


Nicht zuletzt sollte man auch den diagnostischen Nutzen des 3D/4D Ultraschalls nicht vergessen. Hierzu gehören die bessere Erkennung und Einschätzung von Spaltbildungen (offener Rücken, Bauchwandbruch usw.), sowie psychologische Aspekte (Einstellung zur Schwangerschaft, Wahrnehmung des

Feten wird verbessert und die Bindung verstärkt)


Quelle:

Stellungnahme der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin):

https://www.degum.de/fileadmin/dokumente/VS_2019-02-28_DEGUM_Stellungnahme_Neue_Strahlenschutzverordnung__final_v.2019-02-28.pdf

Allgemeine Informationen, gesetzliche Regelung und mögliche Konsequenzen zur Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft



Ich bin schwanger. Warum werden allen schwangeren Frauen drei Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten?


Viele Frauen und ihre Partner freuen sich bei einer Schwangerschaft auf die Ultraschalluntersuchungen. Die Bilder stärken oft die erste Beziehung zum heranwachsenden Kind. Doch das ist nicht der Grund, warum allen Schwangeren drei Basis-Ultraschall-untersuchungen angeboten werden. Die Untersuchungen haben vielmehr in erster Linie medizinische Zwecke: Mit ihrer Hilfe soll festgestellt werden, ob die Schwangerschaft normal verläuft und ob sich das Kind normal entwickelt. Und das ist die Regel: Von 100 gesunden Schwangeren bringen 96 bis 98 ein gesundes Kind zur Welt. Manchmal zeigen sich beim Ultraschall aber Auffälligkeiten, die dann weitere Untersuchungen nach sich ziehen können.
Dieses Merkblatt beschreibt die Basis-Ultraschalluntersuchungen für gesetzlich kranken-versicherte Frauen. Es erläutert auch, welche Fragen durch die Untersuchungen aufgeworfen werden können und was gegen sie sprechen kann. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen beim Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt helfen und die Entscheidung für oder gegen Ultraschalluntersuchungen erleichtern. Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft Fragen haben, können Sie sich außerdem jederzeit an eine psychosoziale Beratungsstelle wenden.


Die wichtigsten Informationen dieses Merkblatts:

Während einer unkomplizierten Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.

Mit Hilfe der Basis-Ultraschalluntersuchungen soll vor allem abgeschätzt werden, ob die Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes normal verlaufen.

Direkte unerwünschte Wirkungen oder Risiken der Ultraschalluntersuchung selbst sind weder für Mutter noch Kind bekannt.

Ultraschalluntersuchungen können auch auf Auffälligkeiten hindeuten und schwierige Entscheidungen erforderlich machen. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Sie vor dem Ultraschall über die Vor- und Nachteile mündlich und schriftlich aufzuklären.

Sie können auf Ultraschalluntersuchungen verzichten, ohne Gründe nennen zu müssen und ohne dass dies Folgen für den Versicherungsschutz hat.

Was ist eine Ultraschalluntersuchung?

Mit einer Ultraschalluntersuchung (Sonografie) kann das Kind in der Gebärmutter sichtbar gemacht werden. Dazu werden Schallwellen verwendet, die nicht hörbar sind. Für die Untersuchung wird ein Gel auf den Bauch der schwangeren Frau aufgetragen. Dann wird der Schallkopf des Ultraschallgerätes über den Bauch bewegt und sendet Schallwellen aus. Die Echos der Schallwellen werden vom Ultraschallgerät aufgefangen und in ein Bild umgewandelt, das auf einem Bildschirm sichtbar wird.
Welche Basis-Ultraschalluntersuchungen gibt es in der Schwangerschaft?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden Ihnen während einer unkomplizierten Schwangerschaft drei Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten. Diese Untersuchungen liefern grundlegende Informationen über die Schwangerschaft, etwa wie groß das Kind ist, wie es liegt und ob der Mutterkuchen in Ordnung ist. Anhand der Größe des Kindes können das Alter und der Geburtstermin abgeschätzt werden. Die Untersuchungsergebnisse helfen dabei, die Geburt genauer zu planen.
Bei allen drei Ultraschalluntersuchungen wird die altersgerechte Entwicklung des Kindes überprüft und ob es sich vielleicht um Mehrlinge handelt. Es wird außerdem darauf geachtet, ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt. Solche Hinweise kann beispielsweise die Fruchtwassermenge liefern. Darüber hinaus wird bei den einzelnen Untersuchungen Folgendes untersucht:


8. bis 12. Schwangerschaftswoche: 1. Basis-Ultraschalluntersuchung
Der erste Basis-Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Es wird geprüft, ob die befruchtete Eizelle sich in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo beziehungsweise Fötus entwickelt hat. Vor der 10. Schwangerschaftswoche spricht man von einem Embryo, danach von einem Fötus. Beim ersten Ultraschall können bereits die Länge des Körpers oder der Durchmesser des Kopfes gemessen werden. Der Untersuchende kontrolliert auch, ob ein Herzschlag feststellbar ist.


18. bis 22. Schwangerschaftswoche: 2. Basis-Ultraschalluntersuchung oder erweiterter Basis-Ultraschall
Beim zweiten Ultraschall können Frauen zwischen zwei Untersuchungen wählen:

a) Einer Basis-Ultraschalluntersuchung


b) Einem erweiterten Basis-Ultraschall. Ab 01.07.13 werden die Kosten von der Krankenkassen übernommen

Beim Basis-Ultraschall werden die Größe von Kopf und Bauch sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Den Basis-Ultraschall kann jede Frauenärztin und jeder Frauenarzt vornehmen.
Beim erweiterten Basis-Ultraschall wird zusätzlich nach folgenden Auffälligkeiten gesucht:

Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?

Hals und Rücken: Zeigen sich bei der Rückenkontur Unregelmäßigkeiten?

Brustkorb: Wie ist das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Ist das Herz auf der linken Seite sichtbar? Schlägt das Herz rhythmisch? Sind die vier Kammern des Herzens ausgebildet?

Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen?
Auch der erweiterte Basis-Ultraschall wird in der Regel von Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen durchgeführt, wenn sie oder er eine entsprechende Weiterbildung absolviert hat.

28. bis 32. Schwangerschaftswoche: 3. Basis-Ultraschalluntersuchung
Beim dritten Basis-Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen gemessen. Auch die Lage des Kindes und sein Herzschlag werden kontrolliert.
Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten hindeuten oder zu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden. Welche zusätzlichen Untersuchungen infrage kommen, können Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen.


Welche weiteren Ultraschalluntersuchungen werden angeboten?
Bei einer Risikoschwangerschaft oder unklaren Untersuchungsergebnissen können weitere Ultraschalluntersuchungen wie ein Fein-Ultraschall (Organ-Ultraschall) sinnvoll sein und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Diese Untersuchung geht über den Basis-Ultraschall hinaus und darf nur von Ärztinnen und Ärzten gemacht werden, die sich speziell dafür qualifiziert haben. Ein Fein-Ultraschall ist auch auf Wunsch der Frau möglich. Er ist dann eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die selbst bezahlt werden muss. Auch alle weiteren Ultraschalluntersuchungen, die keinen konkreten medizinischen Anlass haben, müssen selbst bezahlt werden.
Untersuchungen, in denen gezielt nach Hinweisen auf genetisch bedingte Auffälligkeiten gesucht wird, unterliegen dem Gendiagnostikgesetz. Dazu gehört beispielsweise der Nackentransparenz-Test, bei dem mittels Ultraschall nach Hinweisen auf ein Down-Syndrom gesucht wird. Ärztinnen und Ärzte haben dann vor der Untersuchung eine besondere Aufklärungs- und Beratungspflicht. Dabei geht es nicht nur um medizinische Fragen, sondern auch um psychische und soziale Belange, die im Zusammenhang mit der Untersuchung und ihren Ergebnissen von Bedeutung sein können.
Auch beim Basis-Ultraschall können Auffälligkeiten am Kind entdeckt werden, die eine genetische Ursache haben können. Dann müssen wir Ihnen ebenfalls eine besondere Beratung anbieten.


Wann erhalte ich die Ergebnisse der Untersuchung und wer erfährt davon?
Sie können mit uns besprechen, ob Sie die Ultraschallbilder sehen wollen. Auch was Sie mitgeteilt bekommen möchten und was im Mutterpass dokumentiert werden soll, können Sie vor der Untersuchung klären. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse während oder direkt nach der Untersuchung mit, wenn Sie dies wünschen. Wir und unser Personal unterliegen der Schweigepflicht.


Wie sicher sind die Ergebnisse und welche Aussagekraft haben sie?
Bestimmte Entwicklungsstörungen des Kindes können bei einem Ultraschall unmittelbar gesehen werden. Bei anderen gesundheitlichen Problemen oder Fehlbildungen liefert die Untersuchung nur Hinweise auf Auffälligkeiten. Wieder andere Probleme und Entwicklungsstörungen können mit einer Ultraschalluntersuchung prinzipiell nicht erkannt werden. Wie andere Untersuchungen auch können Ultraschalluntersuchungen zu falschen Ergebnissen führen. Dabei sind zwei Fehler möglich:

1) Der Ultraschall kann beispielsweise auf Entwicklungsstörungen hinweisen, obwohl sich das Kind normal entwickelt.

2) Das Ergebnis der Ultraschalluntersuchung ist unauffällig, obwohl der Fötus gesundheitliche Probleme hat.

Wie häufig ein Ultraschall in Deutschland zu fehlerhaften Ergebnissen führt, lässt sich nicht genau sagen. Die Fehlerhäufigkeit hängt unter anderem davon ab, wie viel Fruchtwasser in der Gebärmutter ist, wie das Kind liegt und wie dick die Bauchwand der Mutter ist. Auch die Qualität des Ultraschallgeräts und die Qualifikation des Untersuchenden können das Ergebnis beeinflussen. Nach internationalen Zahlen muss etwa eine von 100 Schwangeren mit einem falschen Ergebnis rechnen.


Kann eine Ultraschalluntersuchung auch schaden?
Die bei der Ultraschalluntersuchung verwendeten Schallwellen schaden nach jetzigem Stand des Wissens weder Mutter noch Kind. Ein Ultraschall kann jedoch Auffälligkeiten zeigen. Dies kann Sorgen verursachen und dazu führen, dass zur Abklärung weitere Untersuchungen angeboten werden. Weitere Untersuchungen bringen einen gewissen Aufwand mit sich und können ihrerseits manchmal schwerwiegende Nebenwirkungen haben.
Auf der anderen Seite kann eine Ultraschalluntersuchung den Eindruck vermitteln, dass sich ein Kind normal entwickelt, obwohl es gesundheitliche Probleme hat. Dann gehen die Eltern fälschlicherweise davon aus, dass ihr Kind gesund ist. Wenn dann nach der Geburt eine schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung oder Fehlbildung festgestellt wird, kann das ein Schock sein.
Zudem sind nicht alle Untersuchungsergebnisse eindeutig und nicht alles, was bei einer Ultraschalluntersuchung festgestellt werden kann, ist behandelbar. Dies kann belastend sein, verunsichern und schwierige Entscheidungen erforderlich machen. Wenn es Hinweise gibt, dass das Ungeborene körperlich oder geistig beeinträchtigt sein könnte, kann sich zum Beispiel die Frage nach Abbruch oder Fortsetzung der Schwangerschaft stellen. Dann kann es erforderlich sein, das eigene Wohl gegen das des Kindes abzuwägen. Dies kann zu inneren Konflikten führen, die manche Frauen im Nachhinein lieber vermieden hätten. Über Sorgen, weitere Untersuchungen und mögliche Schritte können Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und Beraterinnen und Beratern von verschiedenen psychosozialen Beratungsstellen sprechen.


Kann ich auf Ultraschalluntersuchungen verzichten?
Sie haben das Recht, einzelne Ultraschalluntersuchungen abzulehnen oder während der Schwangerschaft ganz auf Ultraschall zu verzichten. Eine andere Möglichkeit ist, nur bestimmte Aspekte untersuchen zu lassen oder mit Ihrer Ärztin oder dem Arzt zu besprechen, welche Informationen an Sie weitergegeben werden sollen.
Manche Frauen entscheiden sich gegen Ultraschalluntersuchungen, weil sie sich damit verbundenen Unsicherheiten nicht aussetzen wollen. Andere möchten sich nicht in eine schwierige Entscheidungssituation bringen. Auch wenn für Sie feststeht, dass Sie die Schwangerschaft in jedem Fall fortsetzen werden, ganz gleich wie sich Ihr Kind entwickelt, kann dies ein Grund sein, auf Ultraschall zu verzichten.
Auf der anderen Seite kann auch ein Verzicht auf Ultraschalluntersuchungen Probleme mit sich bringen. So bleiben möglicherweise Auffälligkeiten unerkannt, die vielleicht im Mutterleib behandelt werden können oder dafür sprechen, sich während der weiteren Schwangerschaft und Entbindung von einer Spezialeinrichtung betreuen zu lassen.
Eine Entscheidung gegen Ultraschalluntersuchungen hat keine Auswirkungen auf Ihren Krankenversicherungsschutz oder den Ihres Kindes.


Wie erleben schwangere Frauen Ultraschalluntersuchungen?
Einige Frauen benötigen Zeit, um herauszufinden, wie sie mit der Schwangerschaft umgehen wollen und möchten die Ultraschallbilder nicht sehen. Viele Frauen freuen sich aber darauf, ihr Kind beim Ultraschall zum ersten Mal zu sehen und auf diesem Weg Kontakt mit ihm aufzunehmen. Oft nehmen Frauen ihren Partner oder eine andere Person, die ihnen nahesteht, zur Untersuchung mit. Familie und Freunden ein Foto des Ungeborenen zu zeigen, kann zudem eine Möglichkeit sein, andere an der Schwangerschaft teilhaben zu lassen. Bei aller Freude können Ultraschalluntersuchungen aber auch mit Ängsten, Aufregung oder Unsicherheit verbunden sein.


Was kostet eine Basis-Ultraschalluntersuchung?

Die Kosten für alle drei Basis-Ultraschalluntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

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